Selbstanzeige
Ihr Weg in die Straffreiheit
Auch wenn Sie Steuern hinterzogen haben, gibt es einen Weg in die Straffreiheit. Die Selbstanzeige.
Eine Selbstanzeige ist allerdings nur unter bestimmten, sehr engen Voraussetzungen wirksam. Bereits kleinste Fehler können den gegenteiligen Effekt haben. Mit meiner Erfahrung im Steuerstrafrecht werde ich Sie sicher in die Straffreiheit begleiten.
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Beratung im Vorfeld
Bereits die Entscheidung für oder gegen eine Selbstanzeige sollten wohlüberlegt sein:
- Welche Steuerstraftaten kann ich noch ungeschehen machen?
- Ist eine wirksame Selbstanzeige in meinem Fall überhaupt möglich?
- Soll ich die Selbstanzeige schon jetzt erstatten oder bringt mir eher das Abwarten einen Vorteil (weil zum Beispiel ein Teil der Straftaten verjähren wird)?
- Bringe ich durch meine Selbstanzeige andere Personen (Familienangehörige, Geschäftspartner) in Gefahr der Strafverfolgung?
- Soll ich mit Nachfragen des Finanzamtes zu anderen Lebensbereichen rechnen?
Vorbereitung der Selbstanzeige
Eine Selbstanzeige sollte stets mit äußerster Sorgfalt verfasst werden. Können Sie zunächst nur geschätzte Beträge dem Finanzamt mitteilen, so bereite ich die Schätzung gründlich vor. Ich ermittle das zuständige Finanzamt, an welches die Informationen zu richten sind. Alle angezeigten Sachverhalte stelle ich ausführlich dar, so dass später auch keine Schwierigkeiten über den Umfang der Selbstanzeige entstehen.
Prüfung der Selbstanzeige durch das Finanzamt
Mit dem Abschicken der Selbstanzeige ist das Verfahren noch nicht beendet. Das Finanzamt wird Ihre Schilderung des Sachverhalts nicht ungeprüft akzeptieren. Oft ergeben sich zahlreiche Nachfragen zu den angezeigten Vorgängen und ist eine umfangreich Korrespondenz mit dem Finanzamt notwendig.
Der Weg in die Straffreiheit ist daher zwar steinig und risikoreich, aber lohnenswert. Wenn Sie die Strafe durch eine Selbstanzeige vermeiden wollen, nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Auch eine anonyme Beratung kann ich in diesem Bereich anbieten.
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